Montag, 15. Januar 2018

Kay Zaremba - wenn Narzismus süchtig macht - Warnung!

Weitere Recherchen zeigen den wortgewaltigen Narzisten Kay Zaremba wieder mal in einem düsteren Lichtlein. Während wir uns noch die Frage stellen und hierzu natürlich recherchieren, ob Kay Zaremba mit den Kundengeldern von Kayza Capital in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro bereits das Weite gesucht hat, ist dieser weiterhin im Netz sehr aktiv.

Der IP 136.243.49.30 werden verschiedene in 2017 registrierte neue Webseiten zugeordnet, die zwar alle in der Whois über Panama verschleiert wurden, die aber über zahlreiche Indizien immer wieder zu Kay Zaremba führen. Auch Kayza Capital ist dieser IP zugeordnet. Der Provider ist Hetzner Germany.

Achtung Warnung - auf den nachfolgend gelisteten Webseiten keine Daten eingeben oder Investitionen tätigen!

mythenmetzger.net (inaktives Wordpress)
trxcash.net (inaktives Wordpress)
bitcoinlotto24.net (Datenkrake und Lockgrube)
leniex.biz (inaktives Wordpress)
bitcoinsforum.net (Lockforum für neue Opfer)
affiliate-partners.network --> 24affiliates.com (24option.com) Provisonsgebende Stelle
krypto-portal.com (inaktives Wordpress)
binaerestrategie.de (Lockseite - falsche Domain-Inhaber-Daten - Golem Anders mit ehemaliger Adresse von Kay Zaremba in Deutschland)
myworktoolsbr.com (Webseitensprache portugiesisch - für den brasilianischen Markt ausgelegt)
searchabout.net (seit zwei Tagen mit Content gefüllt - Impressum gefälscht Jason Smith - Ferienwohnung Daniel, derzeit an nicht näher bezeichnete Familie vermietet)- aber zwei Videos von Kay Zaremba (Reiter Crypto Trading)

Seine perfide Charaktäre zeigt sich auch in einigen seiner Tweets, wo er sich über Kunden lustig macht die ihm Geld anvertraut haben, indem er sich bei jenen bedankt das er seinen Lebensstil nun voll auskosten kann.

Fazit: Immer wieder schafft es der selbsternannte Lebemann, seine unbedarften Opfer auf Youtube und andernorts oder auf seinen Webseiten in den Bann zu ziehen. Zahlreiche Kommentare und Forenbeiträge zeigen uns das seine "Fangemeinde" der geprellten Opfer um das dreifach gestiegen ist. Ob Forex - Bitcoin - GetMyAds - Leniex oder andere, Kay Zaremba ist nicht weit wenn es darum geht den eigenen Lebensstil zu halten. Nun hat er zu unseren ungunsten seine Spuren auf Facebook komplett gelöscht, waren dort doch immer zahlreiche Informationen gepostet worden, auf die wir nun verzichten müssen, beziehungsweise, die wir uns nun auf anderem Wege besorgen müssen.

Vielleicht sollte man mal eine Spendensammelaktion ins Leben rufen, die Gelder sammelt, die dann wiederum direkt in der Dominikanischen Republik an richtiger Stelle platziert, für sachdienliche Hinweise zum direkten Aufenthaltsort von Kay Zaremba ausgezahlt werden können. ich denke da an eine Auslobungssumme von 10000,00 US$, bei 53,8 % Armut wird sich der ein oder andere Einwohner bestimmt an so ein markantes Gesicht erinnern und sich anhand von Bildern auf die Suche machen, oder weiß gar wo er zu suchen hat.


Mittwoch, 10. Januar 2018

FTC (US Federal Trade Comission) - KLage gegen Ronnie Montano und Martin Schranz wegen betrügerischen Spam

Ganzen Artikel können Sie hier lesen: http://burrenblog.com/2018/01/09/ftc-us-federal-trade-comission-klage-gegen-montano-und-schranz-wegen-betruegerischen-verstoss-gegen-us-can-spam-act-2003/

Samstag, 6. Januar 2018

Kayza Capital – Newbizz Ltd. – die nächste Senkgrube eines flüchtigen Kay Zaremba

Skyway Capital – Skyway Investment Group – Eurasian Rail Skyway Systems Ltd. – der Faktencheck mit Teil1

Skyway Capital Minsk bei einer Lüge erwischt?

Skyway Eco Park Minsk – ein Unfall mit Folgen?

Pagarex-Coin – die nächste Blechwährung ohne Transparenz!

Mittlerweile schießen "Coin-Währungen" schneller aus dem Boden als Pilze.
http://burrenblog.com/2017/12/31/pagarex-coin-investoren-warnung-die-naechste-blechwaehrung-ohne-transparenz/

Dienstag, 21. Februar 2017

GetMyAds (GMA) von Kei Nozaki - Michael Olaf Schütt und Martin Schranz - Betrug im großen Stil?

Aufgrund der anhaltenden DDOS-Attacken im Zusammenhang mit der Enthüllung zu GetMyAds (GMA) auf dem original Burrenblog, werden auf Burrenblog Review nach und nach alle Beiträge vom Burrenblog zusätzlich nach hier verlagert und veröffentlicht.
(ECO:Lang - server\aarhus:file:\\eco1298/file:\\eco1245/file:\\eco1009/file:\\eco2019/file:\\eco0453/file:\\eco0670/file:\\eco1312/file:\\eco9219/file:\\eco6622/file:\\eco1203/file:\\eco3211/file:\\eco1105/file:\\eco1106/file:\\eco1201/file:\\eco0677/file:\\eco0678/file:\\eco0679/file:\\eco0682/file:\\eco0688/file:\\eco0690/file:\\eco0700/original transmission to://SecSer-Florida/CSTCB Hong Kong B-Department/LKA-Berlin/NIA India - Mumbai - IPS Mittal/FedPol - Schweiz/LPD Wien/RTP Thailand-Cyber Force\\translated by: Jagul Singh (0091/12)/ Hindi - Khasosan Suprasom (0066/09)/ Thai - Roger Millow (0044/056)/ English - Dirk Franold (0049/089)/ German\\wnd:ECOend)
(gekürzte Fassung) (Updates immer am Ende des Beitrages!)

Lange habe ich überlegt, wo und wie ich mit diesem Beitrag anfange. Aufgrund der Datenflut (ca. 2 TB) nach ca. 12 Monaten Recherchen war es schwierig ein sogenanntes Storyboard aufzusetzen, der den chronologischen Betrug, den die Betreiber von GetMyAds (GMA) seit über 12 Monaten vorantreiben, in richtiger Form dokumentiert.

PromyCom - Hans Kragt meldet seine persönliche Insolvenz an.

Auszug aus dem Register für Insolvenzen des Justizportals des Bundes und der Länder.

1 IN 1461/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

promYcom Ltd. & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Office World Mannheim GmbH, Wendenstr. 375, 20537 Hamburg

– Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.04.2017 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Anke Falk
Harrlachweg 1, 68163 Mannheim

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 28.04.2017

Fragestellung:
  1. liegt aufgrund der jetzigen Insolvenzmeldung nicht bereits eine Insolvenzverschleppung seit 08/2016 vor?
  2. welchen Wahrheitsgehalt können dem besagten WordPressbeitrag beigemessen werden?
  3. ist bez. war ein Softwarefehler wirklich der Grund für die Schieflage der Firma? – hierzu sollte die Softwarefirma Beck eingehends befragt werden.
  4.  sind andere Unternehmen die, die gleiche Software genutzt haben ebenfalls von diesem Softwarefehler betroffen?